«Namen sind ungeschriebene Geschichte»
Napoleon zu Pferde. Gemälde 1832 von Simon Meister (1796-1844), Öl auf Leinwand, Städtisches Museum Simeonstift Trier. Bild gemeinfrei.

Untergang der Alten Eidgenossenschaft

Als Untertanengebiete befanden sich alle vier werdenbergischen Landschaften (Wartau, Werdenberg, Gams und Sax-Forstegg) in unterprivilegierter Stellung. Nach den regierenden Orten und den zugewandten Orten standen die Landvogteien unter dem geringsten Bundesrecht: Ihre Bewohner waren «Schweizer» dritter Klasse ohne jeden Anspruch auf Gleichstellung. Ihre rechtliche Situation blieb im Wesentlichen dieselbe wie zur Zeit der Adelsherrschaft. Die neuen «gnädigen Herren» gaben sich im Denken zwar demokratisch und nahmen für sich selbst die demokratischen Freiheiten und Rechte gerne in Anspruch - ihre Machtstrukturen aber waren absolutistisch. Die einseitige Ausübung der Autorität und das Streben der Obrigkeit nach Ausbau der Machtbefugnisse hatte für die Bevölkerung der Untertanengebiete sogar häufig den Verlust alter Rechte und eine Verschärfung der sozialen Unterschiede zur Folge. Darin liegt eine wesentliche Ursache für die schweren inneren Konflikte, die im 17. und 18. Jh. die Eidgenossenschaft erschütterten, zum Beispiel der Bauernkrieg von 1653 (ausgehend von Emmental und Entlebuch) und, nebst einer Reihe von weiteren Volksaufständen, auch der Werdenberger Landhandel (1705 bis 1725; vgl. dazu WJ 2005 passim).

Im Rahmen des Spielraums, den das absolutistische politische System zuliess, wurden die Herrschaftsverhältnisse innerhalb des heutigen Bezirks Werdenberg in unterschiedlicher Härte erlebt. Das zweifellos härteste Los war den Untertanen in der glarnerischen Landvogtei Werdenberg/Wartau (Grabs, Buchs, Sevelen und Etter Gretschins) zugefallen. Demgegenüber beurteilen die Historiker das Zürcher Regime in der ehemaligen Freiherrschaft Sax-Forstegg als wohl straff, aber umsichtiger und milder als jenes der Glarner. Noch weniger streng war das Regime im Amt Gams. Diese Gemeine Herrschaft von Glarus und Schwyz wurde - weil klein und zu wenig einträglich - von der Herrschaft Gaster aus verwaltet und war somit nie Sitz eines Landvogtes. Zudem hatten die Gamser zu Beginn der eidgenössischen Herrschaft 1497 im «Gamser Freiheitsbrief» alte Rechte bewahren können, wonach ihnen die meisten Zehnten, Steuern und Zolleinnahmen für den eigenen Bedarf zustanden. Da Gams zudem weder einen aufwendigen Schlossbesitz zu unterhalten hatte (die Burg Hohensax war seit dem Alten Zürichkrieg im Verfall) noch Rheinanstösser war, dürften hier auch die Frondienstlasten leichter gewesen sein als in den benachbarten Herrschaften.