«Namen sind ungeschriebene Geschichte»

01. Namenforschung und Geschichte - eine persönliche Rückschau

HANS STRICKER

VORTRAG ANLÄSSLICH DER JAHRESVERSAMMLUNG DES VEREINS WERDENBERGER NAMENBUCH VOM 17. OKTOBER 2019 IM GASTHAUS RÖSSLI, WERDENBERG

 

Im Glarner Archiv liegt ein Brief des Werdenberger Landvogts Kaspar StrĂ€bi [= Strebi] an den Glarner Rat aus dem Jahr 1576. Das Schreiben bezieht sich auf das schadhafte Dach an Schloss Werdenberg; es ist betitelt «Betrifft die KĂ€nel am Schlossdach so faul sind». Der Landvogt schreibt: «  es ist ein Pfetenen oder Kenel, die das Wasser ab dem Schloss dach gegen dem Vorhoff hinuss fĂŒren sol, zu gutem Teil erfulet und an einem Orth so bös dz das Wasser wann es rĂ€gnet durch die sĂ€lbig PfĂ€tinen hinab tringt und uff die oberste Stegen und von der selbigen dannen durch den Sal und Esterich biss uff die underste Stegen by dem Strick [?] rĂŒnt. Dz zu besorgen wo man nit ein nĂŒw Pfetinen dahar thuo, werde es jn kurzem Zyt alles erfulen, und ob ich schon Gelten und anders Gschir dz wasser zu empfachen under zu stellen so hilfft es doch nĂŒnist und besonder by nechtlicher Wyl, da man die selbigen nit leren und wider under stellen kann. Derhalben von grossen Nöten. Eintweders die mit Sturtz oder andern zu beschlachen ze lassen oder ein nĂŒwe dahar zu thun.»

Schloss und StÀdtli Werdenberg mit See und Schlosswingert. Bild: Hans Jakob Reich.

Das war wirklich eine unbequeme Situation, die rasche Abhilfe brauchte. Was der Rat zu Glarus beschlossen hat, ist mir allerdings nicht bekannt, denn ich konnte der Angelegenheit nicht weiter nachgehen. Ich war im Landesarchiv Glarus, um dort im Dienst der Namenforschung die Dokumente in den sogenannten Werdenberger Kisten nach Orts-, Flur- und GelÀndenamen abzusuchen.

Mittlerweile ist das Projekt Werdenberger Namenbuch abgeschlossen. Die NamenbĂŒcher und die Flurnamenkarten sind auf dem Markt; ein Teil der gedruckten Edition wartet im Lager noch auf die KĂ€ufer.

WÀhrend der Projektarbeit war es bekanntlich darum gegangen, die abertausend Orts-, Flur- und GelÀndenamen systematisch und möglichst vollstÀndig zu sammeln. Dann galt es, die erhobenen Materialien zu ordnen und zu systematisieren, die Fragestellungen zu formulieren, die sprachlich-kulturgeschichtlichen Probleme zu bearbeiten (möglichst zu lösen), schliesslich die Ergebnisse zu formulieren und textlich darzustellen.

Namenforschung ist primĂ€r Sprachforschung. Das erkennt man vor allem in der Wissenschaftlichen Ausgabe, wo in den einzelnen Namenartikeln die ganze Breite der Argumentation vor dem Leser ausgebreitet wird. Es werden Ă€ltere Deutungen diskutiert, allenfalls widerlegt, es wird unter BerĂŒcksichtigung aller vorhandenen Fakten eine eigene Meinung vertreten. Im Rahmen der Argumentation werden sprachgeschichtliche und landeskundliche Zu­sammenhĂ€nge hergestellt oder zumindest diskutiert, und es können in vielen FĂ€llen endgĂŒltige Erkenntnisse dargelegt werden. Dies alles lĂ€sst sich in den BĂŒchern nun nachlesen.

Heute kann ich mich nun aus dem strengen Korsett der Projektarbeit mit ihren fixen AblÀufen freimachen, um einmal aus der Erinnerung und aus meinen Notizen Geschichten zu erzÀhlen rund um meine Arbeit. Dabei soll heute die Archivarbeit im Mittelpunkt stehen. Denn Namenforschung ist immer auch Geschichtsforschung.

Die Geschichte als abstraktes Ganzes entzieht sich unserer unmittelbaren Wahrnehmung grösstenteils. Was wir erfassen können, sind Einzelereignisse und deren nĂ€heres Umfeld, die wiederum in grössere ZusammenhĂ€nge sich einfĂŒgen lassen. Von ihnen legen die in den Archiven liegenden Aufzeichnungen zumindest fragmentarisch Zeugnis ab. Darunter sind nicht nur trockene Sachverhalte, sondern auch viele lebensvolle Geschichten aus dem Alltag unserer Voreltern. Das soll im Zentrum der heutigen Betrachtung liegen.

Unternehmen wir also gemeinsam einen Gang durch unsere Archive. In monatelanger, anstrengender Durchsicht von BĂŒchern, Urkunden, Akten und allerhand Notizen aus mindestens sechs Jahrhunderten haben wir dort – nebst den vielen tausend Ortsnamennennungen – auch manch anderes gefunden, was unser Interesse weckte und was wir gerne vertieft hĂ€tten, aber angesichts unserer Aufgabe nur streifen konnten.

Vor ziemlich genau fĂŒnfzig Jahren, im SpĂ€therbst 1969, stand ich mitten in der Archiverkundung. ZunĂ€chst in der Heimatgemeinde Grabs, im reichhaltigen Ortsgemeindearchiv, im Pfarrarchiv. Darauf folgte das Landesarchiv Glarus, wo die meisten Werdenberg betreffenden Urkunden, Akten und BĂŒcher liegen, hierauf das Staatsarchiv Luzern, das Staatsarchiv und das Stiftsarchiv in St.Gallen, das Staatsarchiv ZĂŒrich, vereinzelt schliesslich das Landesarchiv Vorarlberg und das Stadtarchiv Feldkirch.

Unterdessen hatte sich auch Valentin Vincenz, angeregt durch mein Beispiel, der gleichen The­matik verschrieben. So kamen im Lauf der Zeit die Ortsarchive auch der ĂŒbrigen Werdenberger Gemeinden hinzu: Wartau habe ich nach Grabs selber behandelt; Sevelen, Buchs, Gams und Sennwald betreute Valentin Vincenz. Zum Teil unternahmen wir unsere auswĂ€rtigen Archivreisen gemeinsam.

Glarus hat nach der Neuordnung der ArchivbestÀnde den Werdenbergern eine - leere - Archivkiste geschenkt.

Dass GelĂ€ndenamen im historischen Schrifttum hĂ€ufig vorkommen, ist leicht zu verstehen. Es geht dort ja hĂ€ufig um HandĂ€nderungen von Grundeigentum, um Zinspflichten, die auf be­stimmten GĂŒtern lasteten, um Gerichtsprozesse wegen strittigen Grenzlinien oder WegverlĂ€ufen. Von Koordinaten oder Parzellennummern, geschweige von GrundbuchplĂ€nen, wusste man damals noch nichts. Die zinspflichtigen GĂŒter liessen sich in Ă€lterer Zeit nur identifizieren ĂŒber den Gebietsnamen samt der Umschreibung der Anstösser sowie die ungefĂ€hre FlĂ€che (in Jucharten oder Mannmad).

1531 heisst es in einem damals in Kiste II liegenden Dokument (Nr. 72): «  ein stuckli guott by der gĂ€rwin uff dem wuor under miner Herren wyer», stösst an «denn bach der under der gĂ€rwin dur rĂŒnt»: Hier erfĂ€hrt man, dass auf dem Wuer damals eine Gerberei war, und dass der Weiher (nĂ€mlich der Werdenberger See) im Besitz der Herrschaft war – offensichtlich seit er gestaut worden war, was fĂŒr das spĂ€te 13. Jh. anzunehmen ist, als das StĂ€dtli gebaut wurde. Und nun erfahren wir im Werdenberger Urbar 1543, S. 16, auch, dass das Seelein an einen Fischer verpachtet wurde: «Jacob Schwegler gibt vom Wyer under der Statt Werdenberg den er enpfangen hat jĂ€rlichen Zinses ein gulden.». (Das Wort «empfangen» war in der hiesigen Mundart noch vor einer Generation wohlbekannt fĂŒr ‘in Pacht nehmen’).

Auch zur Walserfrage fand ich aufschlussreiche Hinweise. Dass die Siedler aus dem Oberwallis sich im 14. Jh. nicht nur in Wartau niedergelassen hatten, sondern auf unserer Talseite auch weiter das Rheintal herunterkamen, war nicht mehr allgemein bekannt,steht nun aber fest. Sie sind noch um die Mitte des 16. Jhs. als Sondergruppe fassbar. So steht im Werdenberger Urbar 1543, S. 9: «Die Walser und Billolser so in Grapser Kilchspil sitzen, söllen jeder ein Tag Stickelhölzer howen.» Die «Pilolser» sind die Bewohner des Studner Bergs (dessen Ă€lterer Name Pilols war). Übrigens erinnert noch der Flurname uf Bogmen (auf Gampernei) an das Spracherbe der Walser, geht er doch zurĂŒck auf walserdeutsch [auf den] Bodmen ‘auf den Böden’.

Und man begegnet in den Schriften allenthalben Menschen mit meist vertrauten Vor- und Familiennamen: Fluri Lippuner, Bartholome Gantenbein, Hans Schlegel, Andreas Zogg, Jörg BĂŒsch, Kaspar Spitz, usw. Dank des «Nachtaufens» (der Weitergabe der in der Familie gebrĂ€uchlichen Vornamen an die Nachkommen), das bei uns noch bis vor wenigen Jahrzehnten streng geĂŒbt wurde, haben sich vielfach ĂŒber Jahrhunderte dieselben Namenmuster und -kombinationen bis in unsere Zeit erhalten. Oft stösst man auch auf Familiennamen, die bei uns mittlerweile ausgestorben sind, wie Winnenwiser (noch in Liechtenstein als Wenaweser), Muntaschiner, Muntlerentscher, Lehner, Fromberger, Besserer, BĂ€tzler, TrĂ€ier, schliesslich auch solche, die ursprĂŒnglich blosse Übernamen waren: Chrutmuos, Bockfleisch, Liederlich, FĂŒllengast usw.

Eintrag von 1663 im «BurenstĂŒrbuoch» (Ortsarchiv Grabs).

Man liest von den Abgaben auf KornertrĂ€gen an den BerghĂ€ngen und kann sich damit einen Begriff machen von der einstigen Ausdehnung des dortigen Ackerlandes. Die Ebene des Rheintals war ja noch nicht melioriert, und die Äcker lagen in der unmittelbaren Umgebung der Dörfer sowie im (unteren) Berggebiet.

Ackern am Grabser Berg auf 1300 m ĂŒ. M.: Die Familie von Andreas Stricker-Gantenbein, Forst, pflanzt im Juni 1954 Kartoffeln am Maienberg WĂ€seli. Das vormals riedige Land wurde urbarisiert, indem zwei Jahre Kartoffeln und ein Jahr Hafer angebaut wurden, bevor dann zur Heunutzung ĂŒbergegangen werden konnte. Aus WJ 1997, 166.

Schon 1485 steht in einem Urbar (das im Staatsarchiv Luzern liegt): «der zechend ampilols [= am Studner Berg] gilt V schöffil waisen und XIIII schöffil bergkorn und V schöffil gersten und 1 schöffil [?] Bona». LĂ€ngst weiss man hier nichts mehr von solchen BergĂ€ckern. Aber gerade jetzt, im SpĂ€therbst, wenn am Nachmittag die Sonne flach von oben ĂŒber den nördlichen Studner Berg herunter scheint, also lange Schatten wirft und das Hangprofil hervorhebt, kann man vom Tal aus die alten Ackerterrassen bzw. die Borde unter denselben noch heute leicht erkennen. Die Ausbildung solcher Ackerraine war eine Folge des steten PflĂŒgens (des Umlegens der Erde von oben nach unten), und sie deutet auf hohes Alter dieser Kulturen hin.

«Jtem Marty Egenberger soll jÀrlich einer Gmeind zuo Graps 1 Gulden 7 Behemsch Zins ab einem Stuck Meyenses am Grapserberg genamt Ampel JÀrsch [= PilÀrsch]...». Urbar von 1537, S. 29, im Ortsarchiv Grabs.

Dieses Eintauchen in die Vergangenheit eines Lebensraumes, und namentlich des eigenen, hat einen grossen Reiz. Dabei war die monatelange Arbeit in den oft dunklen Archivgewölben an sich durchaus nicht immer ein VergnĂŒgen. In entfernteren Archiven zogen es die Bearbeiter vor, sich ĂŒber Mittag im Arbeitsraum einschliessen lassen, um ihre Zeit möglichst auszunutzen.

Mehr und mehr wuchs durch die intensive BeschĂ€ftigung die Vertrautheit mit den Archiven und deren Inhalten: Pergamenturkunden mit Wachssiegeln, dicke Folianten, prĂ€chtige, in Schweinsleder gebundene AlpbĂŒcher, verschnĂŒrte BĂŒndel verstaubter Akten, aus denen der Löschsand rieselte. In den oft verblichenen Zeilen schlummert das, was von den LebensverhĂ€ltnissen der Menschen in der Feudalzeit schriftlich festgehalten wurde. Und nicht selten konnte man einem berĂŒhrenden Einzelschicksal nĂ€herkommen oder auch erheiternde Anekdoten erhaschen.

Urkunde aus dem Jahr 1477 betreffend den Streit zwischen Grabs und Buchs um die Nutzung in der Alp Ivelspus. OBA Grabs, Urk. Nr. 4.

NatĂŒrlich hĂ€tte sich manches davon auch fĂŒr eine Veröffentlichung geeignet. Noch fehlte aber (abgesehen von der Regionalzeitung) ein geeignetes landeskundliches Publikationsorgan. Im Jahr 1987 haben Hans Jakob Reich, Salez, und der Schreibende das Werdenberger Jahrbuch (abgekĂŒrzt: WJ) ins Leben gerufen. Nun endlich konnten wir nach eigenem Plan auch solche SchĂ€tze ans Licht bringen. So gelangten auch einige der seinerzeit in den Archiven erhaschten Geschichten und Themen an die geschichtlich interessierte Öffentlichkeit.

Dazu gehören etwa:

Ein Vaterschaftsprozess von 1753 (in WJ 1988, 84ff.: «Ob es sich schwangeren Leibs befinde?»)

Der Bau des Alpzimmers Hintere Witi, Grabs (WJ 1989, 75ff.: «Um die Accordsumme von frs. 940»)

 «Ein Grenzstreit am Rhein» (Wartau/Balzers 1528; in WJ 1990, 23ff.)

«Der Grabser Legibrief von 1790» (in WJ 2002, 250f.: mit MathÀus Lippuner)

Im WJ 2006, 45-46, erzÀhlte ich die Anekdote «Ein Landvogt in Verlegenheit», eine Episode von 1569 um zwei Landstreicher und ihre «Wyber oder Dirnen», die dem Landvogt Gebhard Heinz viel Kopfzerbrechen bereiteten.

Ferner kam die «Wartauer Feuerordnung» (um 1700) zur Darstellung (in WJ 2007, 48ff.).

Im Ortsgemeindearchiv Grabs stiess ich natĂŒrlich auch auf das Grabser Urbar von 1691 in einem sehr schönen in Leder eingebundenen, in sorgfĂ€ltiger Handschrift verfassten Buch. Es stellte die Neuauflage des VorgĂ€nger-Urbars von 1463 dar, das bereits 1963 publiziert worden war. Ich habe es zu dessen 300. Geburtstag, also 1991, ĂŒbersetzt, kommentiert und in Buchform veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang ist auch das schöne Buch «Feldgrau bis bunt. Dokumente und Erinnerungen aus dem Soldatenleben» (Band III der Reihe «Werdenberger Schicksale», Herausgeber Prof. Paul Hugger, BuchsDruck und Verlag, 1991) zu erwÀhnen. In ihm hat der Autor, Dr. Valentin Vincenz, bewegende Schicksale nachgezeichnet aufgrund von Briefen von Werdenberger Söldnern in fremden Diensten, von Tagebuchnotizen sowie Erinnerungen von WehrmÀnnern und deren Angehörigen.

Doch kehren wir zurĂŒck zur Archivarbeit! Was mit Blick auf meine TĂ€tigkeit zunĂ€chst blosser Nebenschauplatz war, wurde fĂŒr mich durchaus auch zu einem persönlichen Gewinn, zu einer wichtigen Quelle der heimatkundlichen Inspiration: die Geschichte unseres LĂ€ndchens.

Das Rapportheft des Archivbearbeiters Hans Stricker, hier mit Notizen zur Arbeit im Glarner Landesarchiv.

Werdenberg war in seiner Geschichte nicht vom GlĂŒck begĂŒnstigt. UrsprĂŒnglich eine Grafschaft, wurde es dann – im 15. Jh. – infolge ungĂŒnstiger ZeitumstĂ€nde eine Landvogtei. Unsere VorvĂ€ter mussten es erleben, dass liebe Miteidgenossen sich zu «gnĂ€digen Herren» aufwarfen und unsere Vorfahren knechteten.

1404 mussten die Grafen von Werdenberg die Grafschaft an ihre Verwandten von Montfort-Tettnang verkaufen. 1483 kam Werdenberg erbmĂ€ssig an das Haus Sax-Misox, 1485 an den Stand Luzern, 1493 an die SĂŒdtiroler Freiherren von Castelwarth, 1498 an die Freiherren von Hewen. 1517 schliesslich kam unser LĂ€ndchen in die Hand von Glarus, aus der wir nicht mehr freikamen bis zum grossen Umsturz 1798. 87 Vögte hat Glarus in den 281 Jahren seiner Herrschaft nach Werdenberg geschickt; vier von ihnen wurden zweimal und einer dreimal (fĂŒr je 3 Jahre) gewĂ€hlt.

Das ganze Verwaltungsschrifttum Werdenbergs lag nun zur Hauptsache in Glarus. Mit der GrĂŒndung des Kantons St.Gallen hĂ€tte Glarus dem neuen Staat eigentlich das Werdenberger Archiv aushĂ€ndigen mĂŒssen – so war es abgemacht. Glarus kam dieser Pflicht allerdings nicht nach, und St.Gallen versĂ€umte es, hier durchzugreifen. Die Werdenberger Kisten waren daher noch immer in Glarus, als ich meine Archivarbeit antrat.

Warum war das so? Warum hatte der Kanton an der Linth sie nicht herausgegeben? Warum tat St.Gallen nichts in dieser Frage, die die geschichtsinteressierten Werdenberger sehr wohl beschĂ€ftigte? Gehörten unsere Archivalien nicht nach Hause? Konnte nicht im Schloss Werdenberg ein Raum fĂŒr die Aufnahme des uns und unser Land betreffenden Schrifttums eingerichtet werden, so dass die Werdenberger Geschichtskundigen leichter Zugang zu ihrem eigenen Erbe gefunden hĂ€tten? War es nicht an der Zeit, den herrschenden postkolonialen Zustand endlich zu beenden? FĂŒr uns Werdenberger ging es hier eben nicht nur um Fragen verwaltungstechnischer Natur, sondern um die endliche Beseitigung eines alten Unrechts.

Im Februar 1997 brachte ein parlamentarischer Vorstoss (von SP-Kantonsrat Andreas Eggenberger, Grabs) die Sache ins Rollen. Ich war es, der zusammen mit meinen Kollegen von der Redaktion des Werdenberger Jahrbuches den Anstoss dazu gegeben und die Munition zum Begehren geliefert hatte. ZunĂ€chst zeigte sich die St.Galler Regierung interessiert an einer uns befriedigenden Lösung (denn gleichzeitig stand St.Gallen mit ZĂŒrich im Streit wegen einem Prunkglobus, den ZĂŒrcher Truppen 1712 aus dem Kloster St.Gallen entwendet hatten – quasi ein analoger Fall, der allerdings in St.Gallen weit mehr Interesse weckte als die Werdenberger Angelegenheit). Immerhin legte sich noch in Botschaft und Entwurf an den Grossen Rat die St.Galler Regierung auf diesen Grundsatz fest: 'Die Anschauung, wonach die Archivalien dem Territorium folgen, wo sie entstanden sind und worauf sie sich beziehen, ist in Fachkreisen allgemein anerkannt' (nach WJ 2005, 36, 1. Spalte unten). Also das, was auch in Werdenberg vertreten wurde.

Es kam dann allerdings anders. Über die Köpfe der Werdenberger hinweg einigten sich St.Gallen und Glarus wie folgt: Die Kisten sollten – ungeachtet der in der Helvetik festgestellten RechtsansprĂŒche der St.Galler Seite und im Widerspruch zum vorhin erwĂ€hnten Grundsatz – in Glarus bleiben, nunmehr mit Zustimmung St.Gallens. Wir Werdenberger blieben dabei als ZaungĂ€ste aussen vor.

Also konnte sich – auch infolge einer gewissen Unempfindlichkeit unserer Kantonsbehörden, was die GemĂŒtslage der Werdenberger anging – Glarus durchsetzen mit seinem Standpunkt, wonach die Werdenberger Dokumente «einen unverzichtbaren Teil der Glarner Geschichte» (!) darstellten. Was sie fĂŒr uns Werdenberger bedeuteten, sind wir einmal mehr nicht gefragt worden. Wir, das ehemalige Untertanenland, hatten es nun schriftlich, dass unsere eigene Geschichte weniger zĂ€hlte als die Geschichte des einstigen Herrenkantons 
 Das sind alte Wunden, die nicht verheilen, solange alte Privilegien mehr zĂ€hlen als uneingelöste RechtsansprĂŒche und naturrechtliche ErwĂ€gungen. 

Im W&O vom 30.4./1.5.1999 berichtete Hans Jakob Reich ĂŒber eine Feierstunde im Schloss Werdenberg, an der die St.Galler und die Glarner Regierung ihre Einigung in Sachen Werdenberger Kisten gemeinsam zelebrierten, und bei welchem Anlass der Glarner Regierungsvertreter vor den schmunzelnden St.Galler GĂ€sten sich mit launigen SprĂŒchen auf Kosten der Werdenberger hervortat. Der Berichterstatter kommentierte diese Feier mit den Worten: «Fraglich bleibt, ob in St.Gallen und Glarus auch wirklich gespĂŒrt wurde, worum es der Werdenberger Volksseele dabei ging».

Im November 2002 verlangte SVP-Kantonsrat Heinrich Schlegel, Malans, mit 30 Mitunterzeichnern (darunter 4 Werdenberger) Aufschluss ĂŒber unerklĂ€rt Gebliebenes:  «UngeklĂ€rt bleibt aber die Frage, warum sich die Akten, Urkunden und BĂŒcher, die Werdenberg (von Grabs bis Wartau) betreffen und einen wichtigen Teil der werdenbergischen Geschichte und IdentitĂ€t darstellen, nach wie vor im Landesarchiv in Glarus befinden.» Die Antwort der Regierung auf seine vier konkrete Fragen (nachzulesen in WJ 2005, 36) stellt ihn nur «insofern zufrieden, als er keine andere erwartet hat».

Eine positive Folge hatten unsere BemĂŒhungen insofern, als die Inhalte der Kisten nun endlich fach­gerecht erschlossen wurden (das war Teil des Abkommens zwischen Glarus und St.Gallen). Die Kosten fĂŒr die Erschliessung trug der Kanton St.Gallen. So können wir uns zugute halten, dass dank des von uns ausgelösten Wirbels wenigstens die Geschichtsforschung einen bedeutenden Gewinn erzielte. Insofern sei auch dem Kanton St.Gallen fĂŒr seine finanzielle Leistung gedankt. Der von Glarus versprochene Internetzugang zu diesen Quellen ist allerdings noch immer nicht realisiert.

Hans Jakob Reich hat im WJ 2005, 22ff. die ganze Geschichte dieses 200jÀhrigen Archivalienstreits in einer sehr lesenswerten Synthese detailliert nachgezeichnet. 

Arbeitsheft des Archivbearbeiters: Werdenberger Kiste XI, Dokumente Nr. 115 (von 1442) und 301 (von 1790). In ersterem werden der †Tanzbongert bei Werdenberg und die Buchser Wisen erwĂ€hnt.

Doch nun wollen wir einige konkrete Einblicke in die Themen nehmen. Ich erlaube mir, sie hier ebenso unsystematisch und buntgemischt vorzubringen, wie sie sich mir damals mehr oder weniger zufÀllig darboten. Es wird hier daher auch keinerlei VollstÀndigkeit beabsichtigt.

Beginnen wir mit dem Schlosswingert in Werdenberg. Zu ihm lesen wir im Werdenberger Urbar aus der Zeit um 1530: «Item die Walser so in der gantzen Graffschafft sitzen soellen jeglicher ain Tag StĂŒckel höltzer howen und als den die so howen und als denn die so in Grapser Kilchspel sitzen soellent die StĂŒckelhölzer fueren und antworten gen Werdenberg in den Torggel (usge­nomen die Burger) an Sant Martis tag und wenn sy die bringen sol man jeglichen ain Mutschen Brot gen. [
] Item es sol och jeglicher ain Tag in dem Wingarten gruoben. Item och ain jeglicher sol ain [Tag] in dem Wingarten falgen. Item des glichen jeglicher sol ain Tag im Wingarten howen. Item och jeglicher sol ain Tag dar inn yeten und sol man inen zuo essen geben und zuo Mittem Tag ein Mal und wenn am Abent grech sind so sol man jeglichem geben ain Mutschen Brot. Item die am Grapserberg sollen den Mist in den Wingarten fĂŒren und sol man inen zuo Mittem Tag zuo essen geben und zu Nacht ain Mutschen Brot.»

Wer von den Werdenberger Lesern mit der Ackerarbeit vertraut ist, wird die AusdrĂŒcke falgen und houen durchaus verstehen: falgen heisst: ‘die Ackererde mit der Hacke oberflĂ€chlich lockern’, wĂ€hrend houen bedeutet: ‘mit der Hacke die Ackerfurche bearbeiten, die Schollen verkleinern’. Das heute kaum bekannte grueben verweist auf das frĂŒher ĂŒbliche Erneuern der Reben durch das Aufwerfen von GrĂ€ben unterhalb der Rebzeilen, in welche die alten Rebstöcke versenkt wurden, so dass nur noch ein Schoss hervorragte. Das Wort grech bedeutete ursprĂŒnglich ‘fertig (mit der Arbeit), gerĂŒstet’; darauf geht auch mundartlich grÀÀ zurĂŒck, das heute bei uns ‘mĂŒde, abgeschlagen’ heisst.

Der Schlosswingert ist viele hundert Jahre alt. Bild: Hans Jakob Reich.

Nun einige Beobachtungen zu den sozialen VerhÀltnissen:

Über voreheliche Beziehungen: Im Werdenberger Urbar von 1754, S. 287, las ich folgende ernsten Worte: «Sintenweilen underschidenlich ja gemeinlich beschechen dass wo zwen Persohnen sich mit einander ehelich verlobt und versprochen und vor dem Kilchgang und offentlicher Einsegnung zusahmen gelegen, sie mit nahmhafften Straffen gebĂŒesst worden. Inmanssen dass mann sich empfindtlicher Beschwerd vernehmen lassen, habend wir erforderlich angesechen diesem mit einer förmlichen Ordnung begegnet werden solle, gestalten unser Meinung und Satzung ist, dass wann fĂŒrohin solch unzeitiges Zusahmenligen zweyer verehelichten Persohnen offenbahr wurde, jede derselben 3 Cronen verwĂŒrckt haben und bezahlen, ihnen aber auch mehr nit angemuehtet vill weniger abgenohmen werden sol.»

Ein uneheliches Kind: In Kiste IV lag ein Brief des Werdenberger Landvogts [Gabriel Streuli, 1572-1575] nach Glarus: «  es hatt sich diss vergangenen Jars verloffen unnd zuotragen dass Jacob BĂŒsch jn der Statt, ĂŒwer Underthon, by siner Jungfrouwen ein Kindli zĂŒget. In dem selbigen ich sy pschicki und ze beiden Theillen verhört, zeigt mir die Jungfrow an, wie er sy umb solliche Ding anzogen, hab sy im zur Antwurt geben, wen sy im wylfarete, wurd er sy pschissen und dan gon lassen. So habe er jren verheissen sy nit ze beschissen, das nur der Jacob nit gstĂ€ndig, sunder [streitet] selliches ab.»

Ein Fall von vorgeworfener Kindesabtreibung. Hier verfĂŒge ich nur ĂŒber eine bruchstĂŒckhafte Notiz, auch das Jahr hatte ich nicht notiert (wahrscheinlich 17. Jh.). Angeklagt war eine Anna Schwarz, wohl aus Buchs. Sie gesteht, «als sie ohngefohr 8 Wochen mĂŒsse schwanger gewe­sen sein, habe sie in Hans Strickers Hauss ein Vermendes [zu lat. fermentare ‘gĂ€ren machen’?] Trankh vom besten Wein, Wurmuth, Mayoran und Keirstenen [Kastanien, mundartlich Chistenen] gesotten, und getrunckhen, in Meinung wann sie etwan nit schwanger were, die Reinigung beförderen und der Leibsfrucht nichts schaden wurde. Sie habe auch damalen einiche Treib beer [AbfĂŒhrmittel] eingenommen, so ihro Hans Frombergers Frau geben, welche viel Gallen und Nieren von ihro getriben, aber der Frucht nichts geschadet, habe auch im geringsten hierbey kein böss Absehen gehabt, die Frucht abzutreiben. [
] Hierauf wirt si entlassen und Bedenk Zeit gegeben bis morgen des mehreren zu besinnen, underdessen der Scharpfrichter von Sargans bescheiden».

In der Werdenberger Kiste IV, in einem BĂŒndel mit Notizen aus dem 16. Jh., fand sich eine Notiz zu einem Fall von Kindesmissbrauch aus dem Jahr 1572. Es heisst dort [ich hatte mir nur diesen Teil notiert]: Eine Frau, offenbar in Grabs, gab zu Protokoll, sie hĂ€tte «den Knecht Sigmen Bockfleischen gschickt dass er Nuss schĂŒtten sölle und das StĂŒff töchterly mit jm dass es die Nuss uff lesse. Über ein Wyl des Kinds Mutter nache gangen, hab sy den Knecht Sigmen uff jrem Töchterlj funden. Er dass selbig zwungen und genöttiget. Doch im selbigen wie sy dar zuo komen ist er gflochen. Do hab sy jres Töchterli gfraget warumb es nit gschryen habe, hab es iren zur Antwurt geben er hab im dass Mull verhept dass es nit habe mögen schryen. Und dann andere Sachen. So ich ĂŒch min Herren von dess wegen zu gschriben.» [Der Anhang von Sigmund half dann ihm und behauptete, das MĂ€dchen hĂ€tte ihm Anlass gegeben, worauf ihre Partei erwiderte: «Dan es zu gedencken dass ein siben jĂ€rig Kind oder do zmal nit so alt gsin, söllt einem erwachsnen Gsellen wie dann er ist also Anlass geben  »].

Der Mordfall an Johannes AmbĂŒhl im Jahr 1798 am Grabser Berg: Im Totenregister von Grabs steht: «Johannes AmbĂŒel, von Nesslau, liebgw. [= liebgewesener] Eheman der Fr. Susana Barbara Frey so alters im 35ten, Ehst[ands]. Halben aber im 9ten Jahr, sep[ultus, lateinisch fĂŒr beerdigt] den 4. Brachm[onat] ds [= dieses Jahres]. Er wurde abends da er von Liechtensteig ab dem Mart wohl mit Geld versehen, heimgehen wollte, nahe bei seiner Wohnung am Grabserberg im Loch ermordet. Der Ohrt selbst wo der UnglĂŒckliche umgekomen heist Schönenwis [heute: Schenenwis], es wird vermuhtet, dass er vom ersten Streich gefallen, er hat aber gleichwohl noch einiche SĂ€belhieb bekomen. Die Mörder wurden entdeckt und noch Verdienen gestraft, zu Glaris.». Dann, zwei Seiten weiter, sind die TĂ€ter selbst, nebst zwei anderen, im Totenregister aufgefĂŒhrt: «Ullrich u. Niklaus NĂ€f, GebrĂŒdere, hinterl[assene] Söhne des Ullrich NĂ€fen sel. im Bad [= BĂ€dli am Grabser Berg], u. Andreas Stricker, Christians in Runckelaun [Runggelrun am Grabser Berg] ehel. Sohn und Hans Zock, Hansen sel. im Höfli hinterl[assener] Sohn sind zu Glaris, die ersten zwey wegen begangenen DiebstĂ€hlen, u. die letzteren wegen begangenem Mord hingerichtet worden, den 10. August Ao. 1798.»

Mein einstiger Nachbar Peter Zogg (1883-1971), wohnhaft gewesen im Forst, Grabser Berg (vgl. WJ 1997, S. 154), berichtete mir (festgehalten auf einer Tonband­aufnahme von 1965) ĂŒber diesen Fall, der im GedĂ€chtnis der Einheimischen noch immer lebendig war: 

PZ: «JÀÀ, wegem sebe Bouelmonnli het denn t Aaltmutter erzellt – es wört denn eso e Monnli ggsiin siin, e n eltersch, e schwachs – es heg denn ebe dere 
 nĂ€inses Boumwolle ggsöimet – me hets doe non mĂŒese hoole, wĂ€is ii, usem Italie n ue oder woheer; un deer ischt Ă€ll ufem Weeg ggsiin mit dere Sache – un deer hepme n i der Schenewiis hinn 
 erschlaage, pmĂ€int, er heg viil Gelt». – HS: «Jo, vum sebe hoon n i o scho köert. Aber seb wÀÀren Hiesig ggsiin, wo dereb  » .- PZ: «Seb sinn Hiesig ggsiin! 
 NĂ€inses en Hööfli Üellelis, unn en Runggelruuni.» - HS: «Do was ischt min sebe pasiert?» – PZ: «Di sebe het me do 
 hiinggricht.» - HS: «Z Glaaris hinn, glob i no!» - PZ: «Jo – doe sinn miir unnere Glaarnere ggsiin!»

Zum Fall der BrĂŒder NĂ€f, die wegen DiebstĂ€hlen hingerichtet wurden, vergleiche man die Nachbemerkung von Valentin Vincenz (in Feldgrau bis bunt, auf S. 25): «Ob indessen bei der Urteilsfindung bei den BrĂŒdern Nef, oder bei dieser vierfachen Hinrichtung ĂŒberhaupt, das VerhĂ€ltnis zu dem fortan verlorenen Untertanengebiet Werdenberg eine Rolle spielte, sei immerhin an dieser Stelle als Frage formuliert. Sicher können die Delikte der beiden aus heutiger Sicht nicht verharmlost werden, das Urteil aber war masslos.»

Ein Inventar des Schlosses

Werdenberg war (wie oben schon erwÀhnt) 1485-1493 im Besitz des Standes Luzern. In einem im Staatsarchiv Luzern befindlichen Rechnungsbuches aus jenen Jahren findet sich ein Schlossinventar, eine Liste von allen GegenstÀnden, welche Landvogt Ulrich Veiss [Feiss] am Ende seiner Amtszeit bei seinem Auszug «minen Heren im Sloss gelassen hat»:

«9 Betstatten, 7 Pfulwen, 14 Kussi, 16 Linlachen, guot und böss, 12 Dackinen, ouch guot und böss, 14 Trög, klein und gross und ein Gewandhuss uff dem Gang, 7 Haefen, klein u. gross, 10 Kessi klein und gross, 8 Pfannen klein und gross, 17 hölzin HoffschĂŒsslen, 25 Töller, 10 Messer, SchĂŒsslen, 6 zinin Blatten, 2 Laternen, 2 Messig Kanten, 3 Schenckfass, 1 Giessfass, 2 möschin [= aus Messing] Beckin, 2 hölzin Becher, 10 Tischlachen, böss und guet, 3 Zwechlen [= TischtĂŒcher], 7 Seck, 10 HandbĂŒchsen, 6 HaggenbĂŒchsen, 8 Armbrust, 4 Winden, 2 beslagen Wagen, 20 Winfass, klein und gross, 2 Winzuber, 1 Wöschzuber, 1 Melchter, 3 Multen, 1 Eimer, 1 Kindzuberly, 1 Pyel [= Beil], 2 Segenssen, 1 Wetzstein, 5 Pfannen, 1 GĂ€tza, 2 Winviertel, 1 Mass damit man Win mist, 1 Mass, 1 Spitzmesser.»

Ein noch weit ausfĂŒhrlicheres Hausratinventar ist das eines AnfĂŒhrers des Werdenberger Aufstandes von 1720, dessen gesamtes Vermögen von den Glarnern eingezogen wurde (ich habe es in WJ 2005, 101ff.: «Der Hausrat des Wundarztes Jakob Vorburger» publiziert). Siehe dazu weiter unten.

GrenzhÀndel

Immer wieder stösst man in den Archiven auf Klagen ĂŒber Grenzverletzungen, auf Untersuchungen von solchen sowie auf UrteilssprĂŒche in solchen Fragen. Es gab sie ĂŒberall, zwischen Gemeinden und Privaten: unklare oder sonst streitige GrenzverlĂ€ufe, verschwundene oder versetzte Marchen, Erdschlipfe, usw. Einige wenige Beispiele:

Grabs-Buchs: im Bereich Ivelspus; Werdenberg-Toggenburg: im Grabser Wald am hinteren Grabser Berg; Grabs-Gams: wegen PĂŒls; Wartau-Triesen und Balzers: wegen dem Rheinlauf und den Höwisen; Grabs-Tscherlach: wegen der Atzung auf dem Schafberg, usw.

Schafberg am Sichelchamm

In einer Notiz zum Streit zwischen Grabs und Tscherlach von 1579 verlautet:  «  so zeigtend doch die von Grapss an dz [= dass] sy dissen Berg ab hundert zwey hundert Jaren genutzet und gebrucht haben, darin ihnen niemand nie geret bis uf ein Jar oder zechne sye inen dz gewert. Dz sye aber allein uss der Ursachen geschechen, dz der Hirt etwenn zu Zyten die Schaff nit anderst ghĂŒt dann dz die selbigen denen von Scherlach jnn den Berg und Höw gutern schaden gethon  ».

Blick von Ganalin am obersten vorderen Grabser Berg auf Chapfwand, Sichli, GÀmsler und (hinten rechts) der Sichelchamm. Dort gerieten Grabs und Tscherlach in Streit wegen der Schafsömmerung. Bild: Hans Jakob Reich.

Heuen am Sonntag

Ebenfalls 1579 meldet der Landvogt, Wolfgang Blumer: «  zu dem anderen so ist mir anzeigt worden dass einer uss der Statt genant Burkhart vom Hof an einem Suntag söllj Höw jngethon han. Hab ich drum Amman Tischhusser pschickt, die wyl ers auch soll gesechen han. Und jnen darumb gefraget. Der zeigt an, dz jren fil [= dass ihrer viele] an einem Suntag by ein andern vor sinem Huss gestanden, habend sy gsechen zwo Personen jn dess Burckharts Gut heuwen, mög aber nit wĂŒssen werss gsin sye. Ich hab auch den Andreas BĂŒschen der auch ein Berggut nit wyt von dissem hat, gfragt. Der zeigt an dz er an einem Sontag am Morgen durch dass Gut hinuf in ein Alp mit etlichen gangen. Sige fil Höwss da gelegen, und am Abent alss sy wider heim wellen sige dasselbig alss inthon [= eingetan, eingebracht] gsin. Habe aber nit gsechen wer dz in thon habe.»

Heu eintragen am Grabser Berg, wie es noch bis in die 1960er Jahre allgemein ĂŒblich war. Im Bild (von Juli 1954) Andreas Stricker-Gantenbein, Forst (*1900), und Sohn Hans (*1937). Aus WJ 1997, 163.

Der Landhandel

Auf den sogenannten Werdenberger Landhandel von 1705-1722 stösst man im Landesarchiv Glarus immer wieder. Er ist im WJ 2005 breit dargestellt worden. Bei dieser langwierigen Auseinandersetzung ging es um folgendes: Glarus hatte vierzig Jahre zuvor (im Freiheitsbrief von 1667) den Werdenbergern einige Rechte zugesprochen und verbrieft. Nun aber, 1705, wurden diese Rechte (es ging dabei etwa um Privilegien des Landvogts in Werdenberg gegenĂŒber den Gemeinden) in Glarus angefochten. Die Glarner Herren forderten nun von den Werdenbergern die Auslieferung der diesbezĂŒglichen Urkunden - wie es hiess, «zur PrĂŒfung».

Die Werdenberger kamen der Forderung allzu arglos nach – und sahen die Dokumente nie wieder. Jahrelang forderten sie vergeblich, dass ihnen ihre Schriften wieder zurĂŒckgegeben wĂŒrden. Sie wurden immer wieder vertröstet und hingehalten. Im Mai 1719, als der neue Landvogt, Johann Jakob Zweifel, in Werdenberg aufritt und im Graben (nördlich vom StĂ€dtli) nach altem Brauch den Eid der Untertanen abnehmen sollte, kam es zum Eklat. Die Untertanen weigerten sich nĂ€mlich - sie wollten den Eid erst schwören, wenn ihnen Glarus ihre Rechte bestĂ€tigen und ihre Schriften zurĂŒckerstatten wĂŒrde.

Auf dem Wuer am Werdenberger See: Der Aufritt des neuen Glarner Landvogts. Zeichnung von E. Rittmeyer.

Das war fĂŒr die aristokratisch denkenden Glarner Herren etwas Unerhörtes: Widerspenstige Untertanen! Das Herrschaftsgebaren des Glarner Patriziats hatte sich bekanntlich damals, dem aristokratischen Zeitgeist entsprechend, versteift. Glarus wollte die Herrschaftsrechte bei sich zentralisieren; die vergleichsweise entgegenkommenden Bestimmungen des Briefes von 1667 galten ihnen mittlerweile als nicht mehr zumutbar. 

Beide Seiten wandten sich an die Eidgenossen um UnterstĂŒtzung. Glarus erhielt von seinen Bun­desgenossen sogleich die Zusicherung der Bundestreue (die eidgenössischen «Demokraten» waren sich in solchen Fragen rasch einig, denn jeder Stand dachte auch an seine eigenen Untertanen – im Thurgau, Aargau, im Tessin, in der Waadt, usw.). Ein FlĂ€chenbrand drohte, und die Werdenberger wurden «vĂ€terlich» ermahnt, ihrer Untertanenpflicht doch umgehend und ohne Murren nachzukommen. Als dies nichts fruchtete, drohte man mit militĂ€rischem Eingreifen, und Glarus, solcherart gedeckt, liess zweimal eine Heeresmacht in Werdenberg aufmarschieren. So mussten die Werdenberger nachgeben.

Diese Ă€usserst gespannte Situation wird beleuchtet durch einen alarmierenden Brief des Werdenberger Landvogts J. Heer vom 14. Okt. 1721 an Glarus: «HeĂŒth gegen Abend haben einige Werdenberger StĂŒd [= Balken] und Bredter an die Schlossstrass getragen, und angefangen ein Wachthauss aufzurichten, wordurch uns der Pass zum Schloss wĂ€re abgeschnitten worden. Als wir diess gesehen, und darvor abzustehen gewahrnet, und dannoch mit Arbeiten darĂŒber fortgefahren, haben wir sie weggejagt und drei Mann so sich widersetzet mit Ripstössen in das Schlos mit Gewalth getriben, und allda eine Zeit lang verwahren lassen. In dem Ausfahl hat einer zwei Schuss losgeschossen, welche aber fĂ€hl geschlagen, und darauff alsobald ĂŒber 100 Mann die Waffen ergriffen. Indessen ist kommen Hr. Landschreiber Zweiffell mit Ersuechen man solle die 3 Mann wider loss lassen mit Versprechen das bei dem Schloss herumb nichts mehr solle aufgebauet werden, auff welche Parolle hin wir sie widerumb frey gelassen, widrigen fahls werde man Feuer auf sie geben. Im ĂŒbrigen sind sie durchauss bosshaffte Leuth, reden ohngebunden, und schandtlich von unserem Stand. Ein geweusser so man kennet sol gesagt haben: 'Wann sie gewusst hetten, dass die verdambten meineydigen gottlosen Glarner am Sontag in der Nacht auff dem Marsch wĂ€ren, wolten sie alle erschlagen haben'. Weiters haben sie grosse FreĂŒd und sagen die Glarner seyen gebunden einen frömbden Richter anzunehmen, auch muesse die Guarnison aus dem Schloss mit Spott und Schanden abziechen».

Schloss Forstegg mit Zeughaus: Hier residierten seit 1615 die ZĂŒrcher Landvögte. Bild: Hans Jakob Reich.

Und hier gleich nochmals ein brandaktueller Bericht – drei Monate spĂ€ter: ein Brief von ZĂŒrcher Landvogt Waser auf Schloss Forstegg (von dem man annimmt, er habe im Stillen der Werdenberger Position zugeneigt). Das Schreiben ist vom 4. Januar 1722 und an den ZĂŒrcher Rat gerichtet. Ich fand es im Staatsarchiv ZĂŒrich (StA ZH A 247.8): «Ich hoffe Euwer Gnaden werden nit ĂŒbel noch in ohn gnaden aufnemmen wan Ihnen mit disserem eine confuse Relation [= Bericht] abstate von allem demjenigen was diseren Tag durch hiessiger Enden passiert ist; die villen und wichtigen GeschĂ€fft so mir Schwachem auf den Halss gefallen, lassend mir selbiges in besserer Ohnordnung zu thun, nit zu. Melde also hier mit, dass nachdeme mein heut mörgiges Schreiben versendet ware, ich ohngefahr 1 Stund hernach Bericht bekommen, wie das diseren Morgen um 4 Uhren, die gestern ĂŒber See gekomne glarnerische Kriegsvölker, ohngefahr gegen 1000 Mann stark, in der Ebne bej Wartau angelangt und allda in Ordnung gestelt worden seyind, und nun wĂŒrklich auf dem Marsch begriffen, in das Werdenbergische einzuruken, wie dan auch solches zwischet 8 und 9 Uhren ohne einige von Werdenbergeren gethane Opposition geschehen ist; weilen die Werdenberger, besser fĂŒr sie zu seyn erachtet, zu weichen als sich zu wider sezen, zu dem End sind die von Sevalen by vermerktem Anzug alsso bald naher Buchs gewichen, hinderlassende ihre Weiber, Kinder und Haab und Gut, von Buchs nun sind sie mit denen auss der Gemeind Buchs und den Burgeren zu Werdenberg nechst dem Schloss vorby auf Grabs zu marschiert, in welchem Vorby Marsch auss dem Schloss scharpf auf selbige mit kleinem Gewehr, jedoch ohne Schaden, geschossen worden, von Grabs gienge der Marsch der Werdenbergeren so uber die 1000 stark waren, uber das Riedt gegen dem Dorff Haag zu, so in hiesiger Herrschaft liegt, und stelten sich allda, annoch auf ihrem Boden in eine Ordnung, hörten auch auf freyem Feld ein Predig an so einer der Ihren Landtleuthen, welcher studieret hat, ihnen gehalten hat. Wie sie nun ein Zeit lang allda still gehalten und in dessen vernommen haben, das die glarnerischen Trouppen ihnen bis gen Grabs nachgetrukt und einige, so sie ereilen mögen, jĂ€mmerlich und teils auf den Tod geschlagen und also verwundt auf das Schloss gefangen geschlept habind, sind sie rĂ€htig worden, ohne Gewehr in hiessige Herrschafft sich zu salvieren, so ihnen auch, weil noch keine Wachten, wegen der geschwinden Hargangenheit disser Sachen, haben mögen bestellet werden, leicht zu thun ware. So bald ich aber, ohngefahr um 2 Uhren, des Nachmitags, hiervon benachrichtiget worden, so habe ich ohngesaumt den hiessigen Landtweibel an sie geschickt, mit Befehl, das sie einige aus ihnen zu mir in das Schloss abordnen thĂŒgind; nachdeme nun ohngfahr in die 30 MĂ€nner mehrentheils Richter und Vorgsezte erschinnen, und ich sie gefraget habe, was die Uhrsach das sie so stark in hiessige Herrschafft komind, was sie herzu treibe und nöthige, und endtlich was sie her zu thun gesinnet seyend, so haben sie weitlĂ€uffig hierĂŒber geantwortet, was ich nur kurzlich widerhollen will: Es habind ihre Herren und Oberen, wegen Jhnen ausshin zu liferen abgeschlagner SteĂŒr- und Schuldbrieffen etc. auf das neuwe eine so schwehre Ohngnad auf sie geworffen, das sie, ohngeachtet des auf morn einfallenden h[eiligen] Wiehnacht-Fests abermahlen mit bewehrter Hand sie ĂŒberzĂŒhind. By solcher Beschaffenheit der Sache nun habind sie verantwortlicher zu seyn erachtet, als aber durch Verbleiben und Widersezen des Vaters Zorn [!] weiter zu reizen und sich dardurch grösser Ohngemach auf den Halss zu zeĂŒchen; insonderheitlich weilen sie so gar grosse und ernstliche TreĂŒwungen [= Drohungen] anhören mĂŒssen, die man by Ankonfft der Trouppen an ihnen erfĂŒllen und ausĂŒben wolle, denen nun habind sie wollen entgehen und mit Hinderlassung ihrer Weib und Kinderen mit Gedult abwarten was der liebe Gott [!] weiter ĂŒber sie verhĂ€ngen wolle; bĂ€ttind indessen ich möchte ihnen in meiner AmtsbotmĂ€ssigkeit vergönstigen sich etwas Zeits aufzuhalten. Nach Anhörung nun alles dissessen habe mich fordrist bemĂŒhet ihnen zu belieben, widerum nacher Hauss zu den Ihrigen zu kehren, und zu dem End alles ersinnliche Gute und Böse ihnen vorgestellet, allein sie wussten mir ĂŒber alles ihre EinwĂŒrffe zu machen, so das endtlich hiervon abgestanden und ihnen ĂŒber ihr an mich gethanes Ansuchen nur noch bedeĂŒtet habe, das mir keineswegs erlaubt seye ihnen zu vergönstigen in disser Herrschafft zu verbleiben, in deme hierdurch mit ihren Herren und Oberen in MissverstĂ€ndtnus gerahten möchte, jedoch wolle auf ihr trungenliches Biten und Flehen hin sie endtlich so lang gedulden, biss ich hieruber an meine GnĂ€dige Herren werde Bericht gethan und von denselben Antwort erhalten haben. Zu diserem habe mich um so da ehender entschliessen könen, weilen dardurch verhinderet, das dissere, gleichsam mit desperaten [= verzweifelten] und sehr weit aussehenden Gedancken umgehende LeĂŒth, nit genöthigen worden, ĂŒber Rheyn zu gehen, welches sie, im Fahl ich sie nit hete gedulden wollen, ohne anders gleichsam gezwungener Weise zu thun resolviert waren. Nachdem nun diesseres alles sich so verloffen hate, so brachten sie vor ihrem Weggehen mir noch bitlich vor, ob ich ihnen nit erlauben wollte, das, weilen morgen noch ihrem Calender [in Werdenberg galt noch der alte, julianische Kalender] die h[eilige] Wienacht seyn werde, sie dörfftind in einer der hiessigen Kirchen zur Communion gehen, worauf ihnen geantwortet, sie sollind sich wol under suchen, obe sie, by der Beschaffenheit ihres Geistes und GemĂŒths, welche sich ausser allem Zweiffel in zimlicher Zerstreuwung und Alteration [= Erregung] befinden werdind, vermeinind im Stand zu seyn, diese h[eilige] Liebesmahlzeit zu ihrem Seelen nuzen wĂŒrdig zu halten, mit byfĂŒgen, ich meines Ohrt meinte, es wurde ihnen diensammer seyn, diesseres heilige Vorhaben noch etwan 8 Tag auf zu schieben und darmit ihren GemĂŒtheren Zeit zu geben sich wider in etwas zu beruhigen und zu diserem so heiligen Geheimnus desto besser vorzubereiten; welche Vorstellung also bald by ihnen samtlich Ingress [= Eingang] gefunden, so das diss ihr Vorhaben hiermit noch auf 8 Tag ausgestellet ist. Indessen verhoffe ich von Ewer Gnaden so wol ĂŒber dissen ald andere Puncten dero gnĂ€dige Meinung und hochklugen Raht zuvernehmmen, als worum ich ganz angelegentlich und mit aller Ehren bietigkeit hiermit will Ansuchung gethan haben. Schliesslichen befihle mich zu dero Gnaaden und verbleibe mit schuldigstem Respect Ewer Gnaaden und Weissheiten meiner GnĂ€digen Herren und oberen       In Eil   Schloss ForstEgg den 4ten Jenner 1722 Abendts 7 Uhr      Gehorsamer Burger und Diener Waser».

Diese Liste findet sich in WJ 2005, 17. [Der weiter oben erwÀhnte Landvogt Gabriel Streuli (1572-1575 im Amt) ist hier versehentlich ausgelassen.]

Man muss angesichts der als furchtsam erscheinenden Haltung der Werdenberger bedenken, dass ihr militĂ€risches Potential in der damaligen Situation ĂŒberaus gering war, denn die meisten Waffen lagen auf dem Schloss, und die Mehrzahl ihrer Hauptleute waren in Glarus gefangen. Die 1000 unbewaffneten Untertanen waren den 1800 gut ausgerĂŒsteten Glarner Soldaten (im ersten Auszug; im zweiten waren es nochmals gegen 1000) hilflos ausgeliefert, und zudem konnten die Glarner (wie oben schon erwĂ€hnt) stets auf die RĂŒckendeckung der Eidgenossen zĂ€hlen. So blieb den Werdenbergern (die sichÂ ĂŒbrigens nicht einmal gegen die Untertanenschaft an sich zur Wehr setzten, sondern nur ihre alten Rechte zurĂŒckhaben wollten), nur Flucht und Unterwerfung. Derart allein gelassen, mussten sie sich in ihr Schicksal ergeben. Ihre AnfĂŒhrer, von Glarus «RĂ€delsfĂŒhrer» genannt, wurden schwer gestraft, aus dem Land verbannt, ihre Vermögen wurden eingezogen. Die glarnerische Herrschaft – lĂ€ngst einem verlogenen, verknöcherten «Gottesgnadentum» nacheifernd und von hartherzigem Eigennutz geleitet – fand erst als Folge der französischen Revolution 1798 ihr Ende. Die Erinnerung an diese unwĂŒrdigen Ereignisse lastete noch lange Zeit nach der Befreiung vom Glarner Joch auf der Seele der Werdenberger. 

Ein Ausschnitt aus der Hausratliste von Jakob Vorburger, die vor der Beschlagnahmung seines Besitzes durch die Glarner Obrigkeit angefertigt worden war. 

Die bedingungslose Kapitulation war entrĂŒstend hart:

Der «leidige Landhandel» durfte inskĂŒnftig nicht mehr erwĂ€hnt und nichts mehr deswegen unternommen werden.

Die Remedur (Neuorganisation) und die Strafen, die noch ausgefÀllt werden, mussten bedingungslos angenommen werden.

Es war fortan verboten, sich irgendwelcher Beschwerden wegen zusammenzutun. Wer sich beklagen wollte, musste das allein tun.

Zitierte AusschĂŒsse, die nicht erschienen, wĂŒrden verbannt.

Schaden, der Einzelnen zugefĂŒgt worden ist, muss durch das Land (Werdenberg) abgegolten werden.

Damit mussten die Werdenberger blanko die LegitimitĂ€t jeder rechtlichen WillkĂŒr beschwören. Schwere Strafen folgten. Nur dank wiederholter Aufrufe der Tagsatzung, milde zu verfahren, wurden keine Todesstrafen verhĂ€ngt. Die landesflĂŒchtigen HĂ€upter des Aufstandes wurden verbannt, fĂŒr vogelfrei erklĂ€rt, ihre Namen an den Galgen geschlagen und ihre Vermögen eingezogen. Dies betraf Leonhard und Hans Beusch, Jakob Vorburger, Hans Nau, Hans Senn.

Siehe in WJ 2005, 101ff. meinen Artikel: «Der Hausrat des Wundarztes Jakob Vorburger». Es handelt sich um die Auflistung des im Haus des Arztes durch Glarus konfiszierten Besitztums; ein selten detaillierter Einblick in das Inventar eines verhĂ€ltnismĂ€ssig begĂŒterten Hauses jener Zeit.

Aus: WJ 2005, 101.

Zwei weitere AnfĂŒhrer, Hans Schwendener und Hauptmann David Hilty, wurden begnadigt. Die beiden noch immer in Glarus inhaftierten AusschĂŒsse Michael Vorburger und Christian Beusch wurden verbannt, fĂŒr ehr- und wehrlos erklĂ€rt und mit hohen Geldstrafen belegt. Auch die Gemeinden wurden schwer gebĂŒsst.

«So verfuhren Demokraten gegen Leute, deren Freiheiten viel Ă€lter waren als die ihrigen» (David Heinrich Hilty, Geschichtliches ĂŒber Burg, Stadt und Burgerschaft Werdenberg, S. 53).

Endlich, im Jahre 1798, war fĂŒr Werdenberg die Zeit der Freiheit gekommen. In allen Dörfern wurden FreiheitsbĂ€ume aufgerichtet. - Bild: Hans Jakob Reich. 

Mit einem Blick in die Pfarrarchive (Tauf-, Ehe- und Sterberegister) wollen wir hier abschliessen. Zu den Ă€ltesten vorhandenen PfarrbĂŒchern gehört das der Kirchgemeinde Wartau-Gretschins. WĂ€hrend in Grabs das erste erhaltene Kirchenbuch erst mit 1733 beginnt (die Ă€lteren waren einem Brand zum Opfer gefallen), setzt das von Gretschins schon 1630 ein, und im Taufregister enthĂ€lt es die EintrĂ€ge bis 1766.

Ein Eintrag vorne im Taufbuch (S. 9): «Als man Zellte ein tausend, sechs hundert unnd dreissig Jahr (deme allernechst vergangen ein Jahr, in welichem mehr als siben hundert Menschen junge und alte durch die leidige Pest uss der Gemeind Wartauw hingenommen worden) ist diss Buch angehebt und in zweyen Theilen zu beschreiben vĂŒrgenommen worden. Dessen der einte theil die geborne Kinder, so mit dem h[eiligen] Tauff versĂ€chen worden, mit deren Nammen, Elteren, Zeugen, Jahr und Monatstagen benennung in sich haltet. Der ander theil begreifft die Nammen der vor christenlicher Gemeind Wartaw offentlich eingesĂ€gneten und bestĂ€tigeten EeleĂŒten. Da dann disem Buch den Anfang gemachet hab ich Hercules Tschudi von Glarus, als ich in besagt nĂ€chst verflossenem 1629. Jahr, uff St.Martins tag, dieser Kilchen und Gemeind Wartau zu einem Evangelischen Pfahrer und Seelsorger, von meinen Herren zu Glarus verordnet worden.»

Der dritte Teil, das Sterberegister, wurde im selben Buch von hinten nach vorne 1673 begonnen. Auch dort finden sich interessante Bemerkungen, namentlich in bezug auf die Todesursachen. Es heisst dort etwa: «  starb an den Gichtenen – stirbt an dem Seitenstich – stirbt an der Rotsucht – stirbt an Kindbett – stirbt an der Abnemenden Kranckheit – stirbt in Franckreych – an dem Seitenwehe – an der Hauptsucht – an der roten Ruhr [mehrere im Jahr 1675 :Epidemie?!] – an der Wassersucht – an der Kindenblateren – an einem Fieber in Franckreych in Kriegsdiensten – an einem innerlichen GeschwĂ€r - nach einem schweren Fall ab einem Nusboum – starb in Hollendischen Kriegsdiensten – starb zu Strassburg in französischen Kriegsdiensten – am hitzigen Fieber, darzu das Heimwehe will Ursach gegeben – ein alter Mann von 96 Jahren».

1673: «Urban Geer, ein Fischer, hate das under Lehen am Reyn, fuhr den 7. Jenner in einem Weidling morgens uber Rheyn gen Baltzers, abends bey Sonnen schein wollte er wider zurĂŒck fahren, da bricht ihm die Fahrstangen in der Tieffe und ertrank.»

1728: «Jeremias Syfert Richter Andreas Syferts ehl. Sohn. Er wurde in Bellfryss durch einen fatalen Schutz von seinen Camaraden unglĂŒcklich und wider wissen willen erschossen, in meinung dass hinder einem GebĂŒsch ein schwarzer Honen were, beide waren liebe und vertroute Personen, auch beide frome, stille eingezogene Menschen. War fĂŒr beide HeĂŒser 
 ein grosse BetrĂŒbnus und Herzleid.»

1800, 7. Jenner «sep[ulta = beerdigt] Ursula Zogg, Heinrichs ehel. Kind aet[atis = im Alter von] 15jĂ€hr 11Âœ M[onaten], wurde von einem französischen Soldat erschossen.»

Der oben erwÀhnte Pfarrer Hercules Tschudi wirkte 42 Jahre in Gretschins, von 1629 bis 1671. Im Jahr 1671 finden wir (S. 117) einen Eintrag eines Sohnes, der den Tod seines Vaters meldet. Der diese Zeilen schrieb, war offensichtlich Sohn Johann Rudolf Tschudi, der seinem Vater im Amt nachfolgte und der wiederum 1716 von seinem Sohn Johann Heinrich Tschudi abgelöst wurde. Es handelt sich da in Wartau um eine eigentliche Pfarrdynastie im selben Pfarrhaus. Der Eintrag lautet:

 «Nachdem er nun vier Jahr Seinem Erlöser Christo am Wort Gottes in der Christlichen Gemeind Bilten, und hernach vierzig und zwei Jahr in dieser Christl. Gemeind Wartaw getrewlich und eyfferig gedienet, hat die Zeit seines Kirchendiensts und Lebens ihr End erhalten, jedoch nit ohne bedenckliche Vorboten, massen Mitwuchen auf den 25/15. Tag Wintermonats dess 1671. Jahr er noch gesund predigete, da dann sein gewohnte Sand Uhr (die er ordinari lange Jahre mit sich auff die Cantzel genommen) in selbiger Predigstund, nachdeme sie völlig durchgeloffen, und er auch grad die Gleichnus davon eingefĂŒhrt, dass dess Menschen Leben hinreyse wie ein Sandstund, und zuletst gar zerbrĂ€che, fiel von sich selbsten auss ihrem Gehallt ĂŒber die Cantzel in die StĂŒl hinab, da das obere lĂ€hre GĂŒterli in vil Stuck zerbrochen, das volle aber noch ganz und unversehrt verbliben. Sollches erkennete er alsbald fĂŒr eine götliche Erinnerung, dass sein Lauff werde vollendet sein, dann er aus der Kirche gehende getrost gesprochen, die Stund [= Uhr] seige zerbrochen, sein Stund werde auch bald vorhanden sein: WorĂŒber er noch Sontag drauff, den 29./19. diss, auch Montags auff Andreasen Feyrtag, mit gesundem Leib, und lehrreychem Verstand die Cantzel versehen hat. Als aber Zinstag morndrigen Tags darauff den 1ten Christm[onat]. 6 Ehen eynzusegnen warend, hat er noch alles versechen, ist aber von seinem Gott auff der Kanzel, zu End der Predig, und allso inn seinem Beruff, mit starkem Frost heimgesucht worden, dass er das GebĂ€tt, die Einsegnung der Ehen in gröster Schwachheit, durch Haltung von beiden seiner Söhnen, Caspar und Herckulem, verzichten muste, auch darĂŒber seinem Todbet in das Haus zugefĂŒhrt worden. Die Schmertzen nammend ĂŒberhand, und wurde mit dem Stich in der lincken Seiten angegriffen, durch wĂ€hrende seine Kranckheit ward sein Mund ein Quellen gotseliger GesprĂ€chen, die von ihm geflossen wie ein stĂ€tiger Strom. Seinen Willen hat er versenckt in den Willen seines Gotes. Montags darauff, den 7ten Christm[onat] nachts morgens nach drey Uhren sagte er noch trostlich, er wĂŒsse, dass er hĂŒt scheiden werde, die Stund aber wĂŒsse er nit, wann es gschĂ€chen werde, in einer Stund darauff nach vier Uhren ist er sanft zu seinem Erlöser abgescheiden, und hat sein Seel Christo wider zugestellt. Durch die Zeit der 42 Jahren dess Kirchendiensts sind von ihme und anderen 1150 Kinder getaufft worden». Soweit dieser Eintrag.

Wer solches liest, wird sicher verstehen, dass der Archivbearbeiter nicht nur seine namenkundliche Ausbeute des Tages mit Genugtuung nach Hause trug, sondern oftmals auch bewegt und mit ernsten Gedanken an die vielen Schicksale dachte, die auf lÀngst vergilbten BlÀttern ihre Spuren hinterlassen hatten. So wie sie vergangen sind, werden auch wir dereinst vergehen.

Die Erinnerungen an meine Archivzeit vor rund 50 Jahren aber sind in mir lebendig geblieben.